Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der HanXX Media GmbH für Plakatmedien und was bei der Auftragsabwicklung zu beachten ist.

1. VERTRAGSGEGENSTAND
1.1 Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Verträge mit HanXX Media GmbH ( im Folgenden HanXX) über die Durchführung von
Plakatwerbung im Dekaden- / Wochenrhythmus oder Unit (= 14 Tage) (,,Vertrag") insbesondere auf folgenden Werbeträgern:
- HanXX Poster (HP): Bauzäune, Brücken, Hauswände u.ä. zur Anbringung von Plakaten jeweils mehrerer Werbungstreibenden
- HanXX Frame (HF): Aluminium Wechselrahmen zur Aufnahme von DIN A1 Hochformat Plakate auf Schaltschränken, Masten, Hauswänden,
Mauerwerk etc
- Litfaßsäulen (LS): Säulen oder Tafeln zur Anbringung von Plakaten jeweils mehrerer Werbungstreibenden
- Ganzsäulen (GS): Säulen zur Anbringung von Plakaten jeweils eines Werbungstreibenden
- Großfächen (GF): Tafeln zur Anbringung jeweils eines Plakats im 9m² - Format (Querformat)
- City-Light-Säulen (CLS) und Premium City-Light-Poster (PCLP): verglaste Säulen zur Anbringung von zwei Plakaten im 2 m - Format oder
einem Plakat im ca. 4m² Format
- City-Light-Poster (CLP): verglaste Vitrinen zur Anbringung eines Plakats im 2m² Format
- City-Light-Poster-Wechsler (CLP-W): verglaste Vitrine zur Anbringung von bis zu drei Plakaten im Wechsel im 2m² Format
- Premium Billboard (PBB): verglaste Werbeträger zur Anbringung von bis zu drei Plakaten im Wechsel im 9m² Format als Wandanlage
- Mega-Lights (ML): verglaste Werbeträger zur Anbringung von bis zu drei Plakaten im Wechsel im 9m2 Format auf Monofuß
- Sondergroßflächen (SGF): Tafeln zur Anbringung jeweils eines Plakates im 9m² Format (Hochformat)
- Road Banner (BB): an Brücken befestigter Banner aus PVC-Netzvinyl.
Der Vertrag umfasst die Ausstrahlung von Werbemotiven, Werbespots und sonstigem Content-Programm auf elektronischen Medien (,,Schaltung").
Die genannten Plakatformate entsprechen den vom Deutschen Normenausschuss für Papierformate festgelegten Normen (DIN 683).
1.2 Das Plakatgrundmaß ist DIN A 1 (59 × 84 cm). Alle größeren Plakatformate ergeben sich aus dem mehrfachen des Grundmaßes. Werden kleinere DIN-Formate angenommen, ist dies in der Preisliste ausgewiesen. Abweichend gilt bei CLP ein Plakatgrundmaß von 118,5 × 175 cm. Die Maße werden in der Reihenfolge Breite × Höhe (B × H) angegeben.
1.3 Der Vertrag umfasst die Anbringung, Pflege, Ausbesserung und Erneuerung beschädigter Aushänge während der vereinbarten Aushangzeit durch HanXX. Kosten für vom Auftraggeber beauftragte Abdeckung von Plakaten werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für Abdeckungskosten und sämtliche anderen Kosten, die bei einer vom Auftraggeber zu vertretenden vorzeitigen Vertragsbeendigung entstehen.


2. AUFTRAGSERTEILUNG UND -ANNAHME
2.1 Der Vertrag kommt nur durch schriftliche Annahme des vom Auftraggeber (,,Auftraggeber") erteilten Auftrags an HanXX oder durch Erfüllung(Aushang, Verteilung etc.) des Werbeauftrags (was immer zeitlich vorhergeht) zustande. Änderungsvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Angebote von HanXX sind freibleibend.
2.2 Soweit nicht bei einer Auftragserteilung durch Agenturen / Mittlern ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird, kommt der Vertrag zwischen Agentur/Mittler und HanXX zustande. Bei Auftragserteilungen von Agenturen/Mittlern, die im Namen und im Auftrag eines werbungstreibenden Unternehmens (,,Werbungtreibender") erfolgen sollen, ist dies ausdrücklich bei der Auftragserteilung mitzuteilen. In beiden Fällen tritt Agentur /Mittler mit Vertragsschluss seine Ansprüche gegen den Werbungstreibenden aus dem zwischen Agentur / Mittler und dem Werbungstreibenden geschlossenen Werbevertrag an HanXX ab, soweit sie Gegenstand der Beauftragung von HanXX sind. HanXX nimmt diese Abtretung hiermit an (Sicherungsabtretung).
2.3 Aufträge haben eine Bezeichnung des zu bewerbenden Produktes (,,Produktgruppe") und des Werbungstreibenden zu enthalten. Den Aufträgen ist eine digitale Motivvorlage sowie die geforderten Informationen des jeweiligen Produktblattes für die gebuchten Werbeträger beizufügen.
2.4 HanXX behält sich vor, die Annahme von Aufträge - ganz oder teilweise - wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen von HanXX abzulehnen, wenn der Inhalt der Werbung unzumutbar ist (z.B. politische, weltanschauliche oder religiös extreme, ausländerfeindliche, gegen den guten Geschmack oder die guten Sitten verstoßende Werbung), gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder den Interessen der Personen/Unternehmen, auf dessen Grundbesitz sich der Werbeträger befindet, zuwiderläuft. Bei bereits zustande gekommenen Verträgen hat HanXX für die vorgenannten Fälle ein Rücktrittsrecht vom Vertrag, wenn nicht der Auftraggeber bis spätestens 15 Arbeitstage (Wochentage von Montag bis Freitag) vor Aushangbeginn ein rechtmäßiges Alternativmotiv vorlegt.
2.5 Eine Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag oder des Vertrags selbst auf Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung der anderen Vertragspartei. HanXX ist aber ohne Zustimmung des Auftraggebers berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag sowie den Vertrag selbst auf ein verbundenes Unternehmen zu übertragen.
2.6 Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird ausgeschlossen.
2.7 Platzierungswünsche können für XP, XS, LS, CLP, CLS, PCLP, PBB und ML nicht angenommen werden.
2.8 Für Verträge über Aushänge auf HP, HF, GF, GS, LS, PBB, SGF und ML gilt ein Rücktrittsrecht bis 60 Kalendertage vor Aushangbeginn, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Bei Verträgen über Aushänge in CLS, PCLP, CLP und CLP-W besteht kein Rücktrittsrecht.


3. AUSHANGZEITRAUM
Die Plakatierung erfolgt für HP und HS in einer Unit (14 Tage), auf LS, GS, GF, PBB und SGF im Dekadenrhythmus. Für ML, CLP, CLP-W, PCLP und CLS gilt ein Wochenrhythmus. Aus technischen Gründen kann die Plakatierung geringe Zeiträume früher oder später beginnen bzw. enden. Ersatzansprüche aus diesem Grund bestehen nicht. Die Dekaden 01, 33 und 34 umfassen aufgrund des Jahreswechsels gegebenenfalls 14 Kalendertage und werden dem Auftraggeber nur mit 11 Kalendertagen berechnet. Plakatierungsausfälle in diesen Dekaden von bis zu 3 Tagen werden dem Auftraggeber nicht erstattet (außer bei Jahresbelegung).


4. KONKURRENZAUSSCHLUSS
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass HANXX parallel zum Auftrag des Auftraggebers gegebenenfalls Werbeaufträge anderer mitkonkurrieren- den Werbemitteln durchführt Der Auftraggeber hat hiergegen keine Einwände. Der Ausschluss von Wettbewerbern des Werbungstreibenden wird nicht zugesichert. HanXX wird aber nach Möglichkeit Plakate von Wettbewerbern des Werbungstreibenden nicht unmittelbar nebeneinander anbringen.


5. WERBEMITTEL
5.1 Der Auftraggeber hat die, für einen ordnungsgemäßen Aushang der im Vertrag enthaltenen Werbeträger notwendige Anzahl von Plakaten, Aufklebern und Störer einschließlich Ersatzmenge und sonstigem anzubringenden Material kostenfrei und rechtzeitig an die vom HanXX mitgeteilte Versandanschrift zu liefern. Der Versand der Standortverzeichnisse erfolgt in der Woche nach Aushangbeginn. Plakate, welche nicht den produktspezifischen technischen Vorgaben entsprechen, kommen erst nach Beseitigung der entsprechenden Mängel durch den Auftraggeber in den Aushang.
5.2 Plakate für GF, SGF und GS sind grundsätzlich in gefalztem und gemappten Zustand zum Anlieferungszeitpunkt laut Auftragsbestätigung entsprechend der technischen Vorgaben des jeweiligen Auftrags oder der jeweiligen Produktblätter in der vereinbarten Anzahl und in der erforderlichen Qualität anzuliefern. Bei Anlieferung von ungefalzten bzw. ungemappten Plakaten werden die hierdurch anfallenden zusätzlichen Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
5.3 Plakate für HP, HS, CLP, CLP-W, LS, PCLP und CLS sind plano auf Palette 14 Arbeitstage vor dem Vorplakatierungstag in der vereinbarten Anzahl und in der erforderlichen Qualität anzuliefern. PBB- und ML-Plakate sind konfektioniert entsprechend der technischen Vorgaben des ,,Produktblatt Premium Billboard" bzw. des ,,Produktblatt Mega-Lights" anzuliefern. Bei Anlieferungen von unkonfektionierten PBB- oder ML- Plakaten fallen zusätzliche Konfektionierungskosten an, die HanXX entsprechend den ihm in Rechnung gestellten Fremdkosten auf die Kosten für den Aushang von Plakatwerbung (,,Mediakosten") aufschlagen wird.
Bei der Produktion von PBB- und ML-Plakaten durch die in dem ,,Produktblatt Premium Billboard" bzw. ,,Produktblatt Mega-Lights" aufgeführten Druckereien werden die angelieferten Plakate ohne weitere Prüfung zum Aushang gebracht. Bei Produktion durch andere Druckereien, behält sich HanXX eine Prüfung der Druck- und Papierspezifikation des Plakates im Einzelfall vor. Eine Prüfpflicht seitens HanXX besteht jedoch nicht.
5.4 Der Auftraggeber stellt HanXX bis 15 Arbeitstage vor Aushangbeginn eine verbindliche Motiv/Plakatierungsanweisung sowie eine dieser entsprechenden Bezifferung der Plakatteile zur Verfügung. Bei standortbezogenen Motivanweisungen von mehr als 20 Buchungen ist die Motiv-/ Plakatierungsanweisung als ExcelDatei unter Verwendung der Mailadresse info@HanXX.de elektronisch zur Verfügung zu stellen.
5.5 Kann HanXX den Vertrag nicht oder nicht fristgemäß durchführen, weil die Plakate bzw. die Motiv/Plakatierungsanweisung nicht, verspätet bzw. nicht in der erforderlichen Anzahl oder Qualität (z.B. nicht geeignet für Nassklebeverfahren) geliefert worden sind, so entbindet das den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Mehrkosten, die wegen der verspäteten Lieferung anfallen, zahlt der Auftraggeber.
5.6 Kann das Plakat- und Papiermaterial im Nassklebeverfahren nicht verarbeitet werden (z.B. auf Grund von Leuchtfarbenzusätze, papierfremder Werkstoffkleber oder Kunststoffüberzügen), hat der Auftraggeber dies vor Vertragsschluss anzuzeigen und hierüber eine Vereinbarung mit HanXX zu treffen.
5.7 Jeder Plakatsendung sind folgende Angaben beizufügen:
- Anschrift , Telefon - und Faxnummer der Druckerei - Name des Sachbearbeiters in der Druckerei
- Werbungtreibender und Agentur
- Plakatmotiv (Marke/Produkt und Sujet)
- Medium
- Plakatierungtermin (Dekade / Woche) - Format und Stückzahl
Die Angaben müssen deckungsgleich mit den Bezeichnungen in der Auftragsbestätigung sein. Verbindlich sind die Bezeichnungen der Auftragsbestätigung.
5.8 Die Rücksendung nicht verbrauchter Plakate erfolgt auf Kosten des Auftraggebers, sofern der Auftraggeber dies innerhalb von zwei Wochen nach Aushangende schriftlich verlangt. Plakate, die während dieser Frist nicht zurückgefordert wurden, gehen entschädigungslos in das Eigentum des HanXX über und können vom HanXX entsorgt werden. Für Verträge über Aushänge auf HP, HF, GF, GS, LS, PBB, SGF und ML gilt ein Rücktrittsrecht bis 60 Kalendertage vor Aushangbeginn, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Bei Verträgen über Aushänge in CLS, PCLP, CLP und CLP-W besteht kein Rücktrittsrecht.
5.9 Der Auftraggeber ist verantwortlich für Form und Inhalt der Motive sowie deren urheberrechtliche und wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit. Der Auftraggeber stellt HanXX insofern von eventuellen Ansprüchen Dritter sowie von sämtlichen HanXX hierdurch entstehende Kosten frei. Eine Prüfpflicht obliegt HanXX nicht.
5.10 HanXX ist bis auf Widerruf berechtigt, das Motiv als Musterdruck und/oder für eigene Werbezwecke unentgeltlich zu nutzen, insbesondere es auch in Form einer web-basierenden Datenbank zu verwenden.


6. PREISE
6.1 Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gelten die jeweils gültigen Listenpreise von HanXX.
6.2 Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
6.3 Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
6.4 Ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, sofern der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und rechtskräftig festgestellt oder von HanXX anerkannt ist.


7. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
7.1 Rechnungsbeträge sind innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Die Rechnungsstellung erfolgt bis zu 2 Wochen vor Aushangbeginn. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Tag des Geldeingangs entscheidend.
7.2 Bei Verzug des Auftraggebers mit Zahlungsverpflichtungen sowie bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers, ist der HanXX berechtigt, auch während der Laufzeit des Vertrags, die weitere Durchführung des Vertrages ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrags und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen, ohne dass hieraus dem Auftraggeber irgendwelche Ansprüche gegen den HanXX erwachsen.
7.3 Gerät der Auftraggeber mit der vertraglich vereinbarten Zahlung in Verzug oder stundet HANXX die Zahlung der vertraglich vereinbarten Zahlung, ist HANXX berechtigt, Verzugs- bzw. Stundungszinsen in der Höhe von 10% p. a. über dem jeweiligen Basiszins der deutschen Bundesbank zu berechnen. Weiterhin ist HANXX im Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggebers berechtigt, pauschalierte Mahn- bzw. Geldeinzugskosten in angemessener Höhe zu verlangen sowie nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.


8. VERTRAGSSTÖRUNG / HAFTUNG
8.1 Schadensersatzansprüche wegen Pfichtverletzung bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von HanXX. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit von HanXX ist ausgeschlossen. Diese Einschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
8.2 Gegenüber Kau euten ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.
8.3 Eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.
8.4 HanXX haftet nicht für die Nichtausführung, Verzögerung, Unterbrechung oder vorzeitige Beendigung eines Aushangs aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat (z.B. Streik, höhere Gewalt, Bau-/Abrissmaßnahmen, die von öffentliche Einrichtungen durchgeführt oder verfügt oder vom Eigentümer des Werbeträgerstandortes durchgeführt werden). Sofern HanXX die Nichtausführung, Verzögerung, Unterbrechung oder vorzeitige Beendigung zu vertreten hat, wird dem Auftraggeber für die ausgefallene Zeit ein Ersatzaushang angeboten. Sofern der Werbezweck durch einen Ersatzaushang nicht erreicht werden kann, wird dem Auftraggeber die für die ausgefallene Zeit bereits gezahlte Vergütung zurückerstattet. Darüber hinausgehende Ersatzansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu.
8.5 Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Kenntniserlangung von dem Mangel, spätestens jedoch bis zum Belegungsende gegenüber HanXX schriftlich geltend zu machen.
8.6 Ein gleichwertiger Austausch bzw. eine Reduzierung von beauftragten Aushängen aus Gründen, die HanXX nicht zu vertreten hat (z.B. Streik, höhere Gewalt, Bau-/Abrissmaßnahmen, die von öffentliche Einrichtungen durchgeführt oder verfügt oder vom Eigentümer des Werbeträgerstandortes durchgeführt werden, nicht nur vorübergehende Nichterreichbarkeit des Werbeträgers) bis zu einem Umfang von bis zu 1,75% der beauftragten Aushänge bleibt vor und nach Beginn des Aushangzeitraums vorbehalten. Für die Beschädigung von Aushängen durch Dritte oder durch höhere Gewalt haftet HanXX nicht.


9. GERICHTSSTAND
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Köln.

STAND 2019
Anfrage starten
Fordern Sie per E-Mail ein Angebot an oder rufen Sie uns an unter: +49 (0)221-6778930-0